Netzzugang/Netznutzung
Der Netzbetreiber GELSENWASSER Energienetze GmbH ermöglicht Unternehmen den diskriminierungsfreien Zugang zu den örtlichen Gasverteilungsnetzen in seinen Netzgebieten auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005.
Auf Grundlage der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 25.04.2007, werden die Transporte im Netz der GELSENWASSER Energienetze GmbH ausschließlich auf Grundlage der "Zweivertragsvariante" angeboten. Hierbei wird der Transport netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes sichergestellt, wobei der angebotene Ausspeisevertrag das Recht auf Transport vom virtuellen Handelspunkt zum Ausspeisepunkt beinhaltet.
Die jeweils zu zahlenden Netznutzungsentgelte richten sich nach dem Netzgebiet, dem der jeweilige Ausspeisepunkt zuzuordnen ist.
