Womit können wir Ihnen helfen?
Gleichbehandlung
angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht)
Pflichtveröffentlichungen der GWN
Grund- und Ersatzversorgung § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG Dokument zum Download Gleichbehandlungsbericht § 7a Abs. 5 EnWG Hier geht es zum Gleichbehandlungsbericht Testat Jahresabschluss § 6b Abs. 7 EnWG Dokument [...] Ersatzversorgung § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG Download Liste Grundversorger Gleichbehandlungsbericht § 7a Abs. 5 EnWG Verlinkung Gleichbehandlungsberichte Testat Jahresabschluss § 6b Abs. 7 EnWG Download Testat
Einspeisung ins Stromnetz
KWKG gezwungen, den gesamten Stromverbrauch an der Abnahmestelle mit der Letztverbraucher-Kategorie A und den entsprechend höheren Umlagen abzurechnen. Letztverbraucher im Sinne des KWKG ist nach § 2 KWKG