Womit können wir Ihnen helfen?
Einspeisung ins Stromnetz
KWKG gezwungen, den gesamten Stromverbrauch an der Abnahmestelle mit der Letztverbraucher-Kategorie A und den entsprechend höheren Umlagen abzurechnen. Letztverbraucher im Sinne des KWKG ist nach § 2 KWKG