Netzzugang für Lieferanten

Für Transportkunden nach Energiewirtschaftsgesetz

Als Netzbetreiber ermöglichen wir unseren Transportkunden den Zugang zu unserem Gas- und Stromverteilnetz - auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005.

Mit standardisierten Lieferantenrahmenverträgen für Lieferanten bzw. einem Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher garantieren wir Ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zu unserem Strom- sowie Gasversorgungsnetz.

Ihre Ansprechpartner

Laura Herold

Recht