Netzanschluss von Biogasanlagen

Durch die Einspeisung von Biogas in das eigene Erdgasnetz leistet die GELSENWASSER Energienetze GmbH einen Beitrag für die umweltfreundliche und sichere Versorgung von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben.
Der Netzanschluss neuer Anlagen zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas wird durch Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) geregelt. Der Netzanschluss gliedert sich dabei grob in drei wesentliche Schritte:

  1. den Antrag auf Prüfung des Netzanschlussbegehrens,
  2. die Prüfung des Netzanschlussbegehrens,
  3. den Netzanschluss.

Kapazitätsengpässe

Für die Aufnahme von Biogas in das Gasnetz der GELSENWASSER Energienetze GmbH bestehen derzeit keine Engpässe. Kurzfristig werden auch keine Engpässe erwartet. Konkrete Aussagen zum Einzelfall sind nur im Rahmen einer individuellen Prüfung möglich, die wir nach Eingang Ihres Anschlussbegehrens auf Basis Ihrer Angaben vornehmen. Vorab stehen wir Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.

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Grundsätzlich gelten im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH die folgenden Formulare und Bedingungen für den Anschluss von Biogasanlagen:

Antrag Netzanschlussbegehren Biogas

Technische Netzanschlussbedingungen für Biomethan

In der Kooperationsvereinbarung IX (Anlage 6 und 7) finden Sie Informationen zum Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas.

KOV IX

Ihr Ansprechpartner zum Thema Biogasanlagen

Robert Lanket

Netzanschlüsse - Biogas