Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag und Messstellenverträge für Strom
Als Netzbetreiber und Messstellenbetreiber stellt die Gelsenwasser Energienetze die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgesehenen und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) standardisierten Vertragswerke für den Messstellenbetrieb zur Verfügung.
Die nachfolgend bereitgestellten Verträge gelten ausschließlich für die Stromsparte. Sie richten sich an Messstellenbetreibende, Lieferanten oder Anschlussnutzende und Anschlussnehmende.
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom wird zwischen dem Netzbetreiber und einem Messstellenbetreiber vereinbart. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern.
Version für Lieferanten
Der Messstellenvertrag Strom in der Lieferanten‑Version(MSV‑LF) wird zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und einem Lieferanten vereinbart, der als Anbieter eines kombinierten Vertrags im Sinne des § 9 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz tätig wird.
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an den Messstellen des Anschlussnutzers.
Version für Anschlussnutzer und -nehmer
Der Messstellenvertrag Strom in der Anschlussnutzer/-nehmer‑Version (MSV‑AN) wird zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und einem Anschlussnutzer/-nehmer vereinbart.
Er regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an den Messstellen des Anschlussnutzers.
Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in Textform per E‑Mail. Ein Ausfüllen oder Unterzeichnen der Vertragsdokumente ist nicht erforderlich.
Für den Vertragsschluss genügt es, wenn der Antragende:
- den gewünschten Vertrag als Anlage zu einer E‑Mail übermittelt und
- die zur Identifikation erforderlichen Angaben gemäß Vertragsrubrum sowie den gewünschten Vertragsbeginn im Text der E‑Mail angibt.
Nach Eingang der Antrag-E-Mail wird die auf Vollständigkeit geprüft. Die Bestätigung des Vertragschlusses erfolgt per Antwort‑E‑Mail.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
netznutzung@gw‑energienetze.de
Aktuelle Downloads Messwesen Strom
Hier stellen wir Ihnen die Verträge samt den Anlagen (soweit die Anlagen nicht bereits in den Vertragsdateien enthalten sind) als PDF-Downloads bereit:
Messstellenvertrag Strom – Lieferanten‑Version (MSV‑LF)
Messstellenvertrag Strom – Anschlussnutzer/-nehmer‑Version (MSV‑AN)
Preisblatt der Gelsenwasser Energienetze GmbH für den Messstellenbetrieb
Downloads Messwesen Strom
Verwendung von Messwerten § 33 Abs. 2 MessEG
Bestätigung der GELSENWASSER Energienetze GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messwerten
iMS Formblatt nach § 54 MsbG
Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway
Musterverträge für den Messstellenbetrieb bis 30.06.2026
Hier finden Sie unsere gültigen Verträge und Bedingungen für den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH
Messtellenbetreiberrahmenvertrag:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom
Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt
Messtellenvertrag
Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG Anlage 1 Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.08.2018
Ansprechpartner

Ralph Rombeck
Billing und Kundenservice
Messwesen & Netznutzung
