Womit können wir Ihnen helfen?
Streitbeilegung mit Schlichtungsverfahren
der Schlichtungsstelle Energie teilzunehmen. Dieses dient zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG, wenn dies bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt wird. Voraussetzung dafür ist, dass Sie