Marktraumumstellung
In Deutschland gab es bisher zwei verschiedene Erdgasqualitäten. Das Erdgas, mit dem die Kunden derzeit in unseren Netzgebieten versorgt werden, stammt zum Teil aus Quellen in den Niederlanden. Da die Förderung dort mittelfristig zurückgeht, wird es hierzulande schrittweise durch Erdgas vor allem aus Norwegen und Russland ersetzt. Diese Quellen sind langfristig gesichert. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass bis 2030 bundesweit nur noch Erdgas der Qualität H angeboten werden soll.
Erdgas ist ein Naturprodukt und hat je nach Quelle einen unterschiedlichen Energiegehalt: Erdgas aus den Niederlanden wird als L-Gas (L steht für „low“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt) und Erdgas aus Norwegen oder Russland als H-Gas bezeichnet (H steht für „high“, also energiereicheres Erdgas).
Bereits seit 2015 läuft die sogenannte Marktraumumstellung der gesamtdeutschen Erdgasversorgung von L-Gas auf H-Gas. Betroffen ist hiervon der nord- und westdeutsche Raum, der vorwiegend mit Erdgas aus den Niederlanden versorgt worden ist. Unsere umzustellenden Netzgebiete werden schrittweise vom immer knapper werdenden L-Gas auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt. Die Umstellung erfolgt nach einem festgelegten Plan, dem "Netzentwicklungsplan GAS". Alle Gasverbrauchsgeräte in Haushalten und Unternehmen angeschlossen an unseren Gasnetzen mit L-Gas, wie Heizungsanlagen oder Erdgasherde, müssen technisch angepasst werden, um das H-Gas sicher nutzen zu können.
Fragen?
In unseren FAQs beantworten wir die häufigsten Fragen zur Umstellung von L- auf H-Gas.
H-Gas Umstellungsgebiete
Hier finden Sie, wann welche Gebiete in unserem GWN-Versorgungsgebiet umgestellt werden.
2017
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Isselburg | erfolgreich abgeschlossen | erfolgreich abgeschlossen | erfolgreich abgeschlossen |
Brokeloh | erfolgreich abgeschlossen | erfolgreich abgeschlossen | erfolgreich abgeschlossen |
2022
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Finnentrop | 26.07.2022 | Mai 2021 | Mai 2022 |
2023
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Stolzenau, Leese, Landesbergen und Estorf | 01.09.2023 | März 2022 | Juli 2023 |
2025
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Petershagen, Lahde Fährstraße | 12.08.2025 | Januar 2023 | Juni 2025 |
Espelkamp | 12.08.2025 | August 2024 | Juni 2025 |
2026
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Bad Oeynhausen | 11.03.2026 | August 2024 | November 2025 |
Hille | 11.03.2026 | August 2024 | November 2025 |
Hüllhorst | 11.03.2026 | August 2024 | November 2025 |
Löhne | 11.03.2026 | August 2024 | November 2025 |
Petershagen, Friedewalde & Südfelde | 11.03.2026 | August 2024 | November 2025 |
Sendenhorst-Albersloh, Storp | 09.06.2026 | September 2024 | April 2026 |
2027
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Alpen | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Kaarst-Eickerend | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Rheinberg-Eversael | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Rheinberg-Orsay | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Rheinberg | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Sendenhorst | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Sonsbeck | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Sonsbeck-Hamb | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Issum | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Kamp-Lintfort-Hörstgen | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Uedemerbruch | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
2028
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Kerken | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Kalkar | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
2029
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Petershagen | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
2030
Versorgungsgebiet | vorauss. techn. Umschalttermin | vorauss. Erhebung der Gebiete ab | vorauss. Anpassung der Gebiete ab |
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Warmsen-Bohnhorst | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Höxter-Lüchtringen | noch unbekannt | noch unbekannt | noch unbekannt |
Unsere Partner bei der Marktraumumstellung
Die Erhebung, Anpassung und die Qualitätssicherung aller Erdgasgeräte erfolgt durch spezialisierte und zertifizierte Fachunternehmen im Auftrag der GELGENWASSER Energienetze GmbH. Jeder Erdgaskunde wird schriftlich über anstehende Termine, persönliche Besuche der Techniker und notwendige Arbeiten informiert. Beim Besuch vor Ort kann sich jeder Mitarbeiter mit einem Ausweis, einem Legitimationsschreiben sowie über die Nennung Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) identifizieren. Diese PIN finden Sie in unseren Anschreiben zum Erhebungs- bzw. Anpassungsbesuch.
So wird die Marktraumumstellung durchgeführt.
Erfahren Sie hier, wie die Marktraumumstellunvg von L- Auf H-gas vorgenommen wird.
01Erhebung
Ihnen werden die Besuche von Mitarbeitern der von uns beauftragten Fachfirmen angekündigt, die Ihr Endgerät erfassen werden. So wird festgestellt, in welchem Umfang die Geräte für die neue Gasqualität angepasst werden müssen. Nach der Ankündigung werden die Mitarbeiter zu Ihnen kommen. Sollten Sie nicht zuhause sein, finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Karte für eine Terminvereinbarung. Die Termine werden frühzeitig für jedes Haus angekündigt. Die Mitarbeiter der beauftragten Firmen können sich ausweisen und sind am GWN-Logo auf den Fahrzeugen zu erkennen. Sie müssen ausschließlich in dem Raum tätig sein, in dem der Gasbrenner bzw. das Gas-Endgerät steht.
02Umrüstung
Sind alle Geräte erfasst, erfolgt die eigentliche Umrüstung Ihres Gasgeräts. Dazu vereinbaren die schon mit der Erhebung betrauten Firmen einen Termin mit Ihnen. Die Anpassung ist für Sie kostenlos und dauert etwa 30 Minuten. Bei großen Erdgasanlagen kann es etwas länger dauern. In der Regel werden die Düsen ausgewechselt.
Übrigens: Zur Sicherung der Qualität werden ebenfalls von uns beauftragte Experten stichprobenartig die Umrüstarbeiten kontrollieren.
Es kann vereinzelt geschehen, dass ein Gerät nicht angepasst werden kann. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und besprechen eine individuelle Lösung. Handelt es sich bei einem Gasverbrauchsgerät um ein nicht auf H-Gas anpassbares Gasgerät, das dem Beheizen von Räumen dient (also z.B. keine Gasherde) und der Entschluss gefallen ist, ein neues Heizgerät zu beschaffen, besteht ein zusätzlicher Kostenerstattungsanspruch gemäß der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) Diese zusätzliche Kostenerstattung können Geräteeigentümer beanspruchen, wenn die Voraussetzungen für den Kostenerstattungsanspruch erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter dem Absatz "Kosten".
03Physikalische Umstellung
Spätestens zu dem Zeitpunkt an dem die Gasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt wird, müssen alle Gasgeräte erfasst sein. Für Fragen zur Gasumstellung stehen GWN-Mitarbeiter unter der marktraumumstellung@gw-energienetze.de zur Verfügung. Wir danken allen Kunden für ihr Verständnis und ihre Hilfsbereitschaft im Rahmen der Maßnahmen!
In der Regel entstehen für Sie keine Kosten
Im Zuge der Erdgasumstellung entstehen für Sie im Regelfall keinerlei direkte Kosten. Die Anpassung Ihrer Erdgasgeräte übernehmen wir für Sie und die Kosten werden von der GWN als Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber getragen. Nach dem Solidarprinzip werden die Kosten abschließend auf alle Erdgaskunden in ganz Deutschland umgelegt und über das Netzentgelt verrechnet. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. Im Alltag ändert sich mit der Umstellung auf das neue H-Gas nichts für Sie: Der Umgang mit Ihren Erdgasgeräten bleibt gleich. Sie verbrauchen weniger Kubikmeter mit einem höheren Energiegehalt.
Für den Fall, dass es sich bei Ihrem Gasverbrauchsgerät um ein nicht auf H-Gas anpassbares Gasgerät handelt, das dem Beheizen von Räumen dient (also z.B. keine Gasherde) und Sie sich dazu entschließen, ein neues Heizgerät zu beschaffen, haben Sie einen zusätzlichen Kostenerstattungsanspruch gemäß der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV). Diese zusätzliche Kostenerstattung können Sie als Geräteeigentümer beanspruchen, wenn Sie die Voraussetzungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Absatz 3 Satz 1 des EnWG erfüllen
Den Kostenerstattungsantrag finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner

MRU-Büro

Andre Brathe
Grundsatzplanung Transportnetze und Anlagen