Blick in Baugrube auf eine Gasleitung

Messstellenbetrieb

Rahmenvertrag und Messstellenverträge Gas

Messstellenbetrieb Gas

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes der Messstellenbetrieb durch Dritte durchgeführt werden.

Um einen verlässlichen Ablauf bei der Erhebung, Verarbeitung und Verteilung der relevanten Messinformationen gewährleisten zu können, finden Sie hier die im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH geltenden Verträge und Bedingungen für einen Messstellenbetrieb Gas.

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Bild von  Frank Stefanski

Frank Stefanski

Messtechnik