Hände in Schutzhandschuhen im Stromnetz

Messstellenbetrieb Strom

Rahmenvertrag und Messstellenverträge

Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag und Messstellenverträge für Strom

Als Netzbetreiber und Messstellenbetreiber stellt die Gelsenwasser Energienetze  die nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgesehenen und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) standardisierten Vertragswerke für den Messstellenbetrieb zur Verfügung.  

Die nachfolgend bereitgestellten Verträge gelten ausschließlich für die Stromsparte. Sie richten sich an Messstellenbetreibende, Lieferanten oder Anschlussnutzende und Anschlussnehmende. 

Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag Strom

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom wird zwischen dem Netzbetreiber und einem Messstellenbetreiber vereinbart. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messstellen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern. 

Version für Lieferanten

Der Messstellenvertrag Strom in der Lieferanten‑Version(MSV‑LF) wird zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und einem Lieferanten vereinbart, der als Anbieter eines kombinierten Vertrags im Sinne des § 9 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz tätig wird. 
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an den Messstellen des Anschlussnutzers. 

Version für Anschlussnutzer und -nehmer

Der Messstellenvertrag Strom in der Anschlussnutzer/-nehmer‑Version (MSV‑AN) wird zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und einem Anschlussnutzer/-nehmer vereinbart. 
Er regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an den Messstellen des Anschlussnutzers. 

Vertragsschluss

Der  Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in Textform per E‑Mail.   Ein Ausfüllen oder Unterzeichnen der Vertragsdokumente ist nicht erforderlich. 

Für den Vertragsschluss genügt es, wenn der Antragende:

  • den gewünschten Vertrag als Anlage zu einer E‑Mail übermittelt und
  • die zur Identifikation erforderlichen Angaben gemäß Vertragsrubrum sowie den gewünschten Vertragsbeginn im Text der E‑Mail angibt.

Nach Eingang der Antrag-E-Mail wird die auf Vollständigkeit geprüft. Die Bestätigung des Vertragschlusses erfolgt per Antwort‑E‑Mail.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an: 
netznutzung@gw‑energienetze.de 

Downloads Messwesen Strom

Preisblätter
Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 25.02.2025

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bis 24.02.2025

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.01.2024

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.09.2020

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.08.2018

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bis 31.07.2018

Verwendung von Messwerten § 33 Abs. 2 MessEG
Bestätigung der GELSENWASSER Energienetze GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messwerten

iMS Formblatt nach § 54 MsbG
Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway


­Musterverträge für den Messstellenbetrieb bis 30.06.2026
Hier finden Sie unsere gültigen Verträge und Bedingungen für den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH
Messtellenbetreiberrahmenvertrag:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom

Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt

Messtellenvertrag
Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG  Anlage 1 Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.08.2018

Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt

Ansprechpartner

Bild von  Ralph Rombeck

Ralph Rombeck

Billing und Kundenservice

Messwesen & Netznutzung