Womit können wir Ihnen helfen?
Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
FAQ Unsere Antworten auf Ihre Fragen. Wann darf die GELSENWASSER Energienetze GmbH meine steuVE steuern? Die GELSENWASSER Energienetze GmbH ermittelt fortlaufend die Auslastungssituation in ihren Stro [...] Großbetrieben, wie z.B. Kühlhäuser, sind dabei explizit ausgenommen. Wie teile ich der GELSENWASSER Energienetze GmbH mit, dass ich eine steuVE betreibe? Sobald sie planen eine steuVE erstmals in Betrieb zu [...] übernimmt die Anmeldung der steuVE über unser Installateurportal Wie teile ich der GELSENWASSER Energienetze GmbH mit, welches Netzentgeltmodul und welche Steuerungsart ich wähle? Erstmalige Angabe: Bitte
Gasanschluss stilllegen
wäre dann weiterhin ins Erdgasnetz eingebunden und damit in der Verantwortung der GELSENWASSER Energienetze. Alle Leitungen müssen zum Beispiel regelmäßig geprüft werden. Daher werden wir Ihren Anschluss