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Marktraumumstellung
werden die Kosten abschließend auf alle Erdgaskunden in ganz Deutschland umgelegt und über das Netzentgelt verrechnet. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. Im Alltag ändert sich mit der Umstellung auf
Umwelt
Ressourcenschutz im Fokus Unser Umweltmanagement Unser Umweltmanagementsystem Als Versorgungsunternehmen trägt die GELSENWASSER Energienetze GmbH eine besondere Verantwortung und hat den Umweltschutz bereits bei der Ausgestaltung der großen Netzgesellschaft zum Unternehmensziel erklärt. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH hat sich mit der Einführung des Umweltmanagementsystems im Jahr 2009 gemäß den Anforderungen der EMAS-Verordnung freiwillig verpflichtet, das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung systematisch zu verfolgen und die Aufgaben der öffentlichen Wasser- und
Streitbeilegung
Streitbeilegung Schlichtungsverfahren Energie Unser Unternehmen verpflichtet sich, an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie teilzunehmen. Dieses dient zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG, wenn dies bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt wird. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Verbraucher an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Kontakt Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Telefon: 030 2757240-0 (Mo.-Do. 10-12 Uhr und 14-16 Uhr) Telefax: 030 2757240-69
Über uns
Über die Gelsenwasser Energienetze Gesichter, Zahlen und Fakten Unser Unternehmen In diesem Bereich finden Sie alle Informationen über unser Unternehmen: Vom Management über Zahlen und Fakten bis zu unseren Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz. Unsere Aufgaben, Ziele und Werte Im Interesse einer langfristigen, sicheren und nachhaltigen Versorgung der Bürger und Kommunen über Generationen hinweg ist er erforderlich, verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert mit Energieversorgungssystemen umzugehen. Die GWN steht für eine sichere preisgünstige verbraucherfreundliche effiziente und
Gleichbehandlung
Gleichbehandlung Wir handeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht). Dieser Bericht steht Ihnen als Download-Dokument zur Verfügung. Gleichbehandlungsbericht 2025 Ihre Ansprechpartnerin Sabine Bohlenz Kontakt 0209 708-788