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Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Verbrauchseinrichtungen, die keine steuVE im Sinne von §14a EnWG sind, kann zukünftig kein reduziertes Netzentgelt mehr gewährt werden. Bestehende Anlagen können allerdings zu ihren bisherigen Konditionen bis zum
Marktraumumstellung
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FAQs zur Marktraumumstellung
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Gleichbehandlung
Gleichbehandlung Wir handeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr
Veröffentlichungspflichten
Lieferanten Netzentgelte § 20 Abs. 1 EnWG und § 27 Abs. 1 StromNEV Netzentgelte Konzessionsabgabe § 21 Abs. 1 StromNEV Änderungen der Netznutzungsentgelte § 19 Abs. 3 StromNEV Individuelle Netzentgelte Hochl [...] über Wegfall des Netzzugangsrechts von Lieferanten Netzentgelte § 20 Abs. 1 EnWG, § 20 GasNEV und § 27 Abs. 1 StromNEV Hier geht es zu den Netzentgelten Dokument zum Download - Konzessionsabgaben Netzst