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Gleichbehandlung
Gleichbehandlung Wir handeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht). Dieser Bericht steht Ihnen als Download-Dokument zur Verfügung. Gleichbehandlungsbericht 2025 Ihre Ansprechpartnerin Sabine Bohlenz Kontakt 0209 708-788
Marktraumumstellung
werden die Kosten abschließend auf alle Erdgaskunden in ganz Deutschland umgelegt und über das Netzentgelt verrechnet. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. Im Alltag ändert sich mit der Umstellung auf
FAQs zur Marktraumumstellung
werden die Kosten abschließend auf alle Erdgaskunden in ganz Deutschland umgelegt und über das Netzentgelt verrechnet. 07 Wird das Erdgas jetzt teurer? Nein, das neue H-Gas ist für Sie nicht teurer.
Münsterlandnetzgesellschaft
Stadtwerkes. Am Ende refinanziert sich der Kauf der Gas- und Stromnetze durch die Einnahme von Netzentgelten, die in Zukunft auch an die beteiligten Kommunen und nicht mehr nur an die Privatwirtschaft
Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Verbrauchseinrichtungen, die keine steuVE im Sinne von §14a EnWG sind, kann zukünftig kein reduziertes Netzentgelt mehr gewährt werden. Bestehende Anlagen können allerdings zu ihren bisherigen Konditionen bis