Womit können wir Ihnen helfen?
Streitbeilegung mit Schlichtungsverfahren
der Schlichtungsstelle Energie teilzunehmen. Dieses dient zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG, wenn dies bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt wird. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
Pflichtveröffentlichungen der GWN
Grund- und Ersatzversorgung § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG Dokument zum Download Gleichbehandlungsbericht § 7a Abs. 5 EnWG Hier geht es zum Gleichbehandlungsbericht Testat Jahresabschluss § 6b Abs. 7 EnWG Dokument [...] Ersatzversorgung § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG Download Liste Grundversorger Gleichbehandlungsbericht § 7a Abs. 5 EnWG Verlinkung Gleichbehandlungsberichte Testat Jahresabschluss § 6b Abs. 7 EnWG Download Testat
Messwesen für Gas und Strom
Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie solchen mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über
Marktraumumstellung
Gebiete ab vorauss. Anpassung der Gebiete ab Petershagen, (östlich d. Weser), Rehburg-Loccum, Neustadt a. Rbge.-Marburg und -Schneeren 12.08.2025 in Arbeit Juni 2025 Espelkamp 12.08.2025 August 2024 Juni 2025 [...] Geräteeigentümer beanspruchen, wenn Sie die Voraussetzungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Absatz 3 Satz 1 des EnWG erfüllen Den Kostenerstattungsantrag finden Sie hier . Ihre Ansprechpartner
Krisenvorsorge Gas
zur Einstellung des Gasbezugs durch unsere vorgelagerten Netzbetreiber (in Abstimmung mit der BNetzA) liegen uns aktuell nicht vor. Wir unterstützen den Appell zur Einsparung von Gas: „Jede eingesparte