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Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Verbrauchseinrichtungen, die keine steuVE im Sinne von §14a EnWG sind, kann zukünftig kein reduziertes Netzentgelt mehr gewährt werden. Bestehende Anlagen können allerdings zu ihren bisherigen Konditionen bis zum
Münsterlandnetzgesellschaft
Stadtwerkes. Am Ende refinanziert sich der Kauf der Gas- und Stromnetze durch die Einnahme von Netzentgelten, die in Zukunft auch an die beteiligten Kommunen und nicht mehr nur an die Privatwirtschaft gehen
FAQs zur Marktraumumstellung
werden die Kosten abschließend auf alle Erdgaskunden in ganz Deutschland umgelegt und über das Netzentgelt verrechnet. 07 Wird das Erdgas jetzt teurer? Nein, das neue H-Gas ist für Sie nicht teurer. Erdgas
Marktraumumstellung
werden die Kosten abschließend auf alle Erdgaskunden in ganz Deutschland umgelegt und über das Netzentgelt verrechnet. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. Im Alltag ändert sich mit der Umstellung auf
Veröffentlichungspflichten
Lieferanten Netzentgelte § 20 Abs. 1 EnWG und § 27 Abs. 1 StromNEV Netzentgelte Konzessionsabgabe § 21 Abs. 1 StromNEV Änderungen der Netznutzungsentgelte § 19 Abs. 3 StromNEV Individuelle Netzentgelte Hochl [...] über Wegfall des Netzzugangsrechts von Lieferanten Netzentgelte § 20 Abs. 1 EnWG, § 20 GasNEV und § 27 Abs. 1 StromNEV Hier geht es zu den Netzentgelten Dokument zum Download - Konzessionsabgaben Netzst